Kinderarbeit Heute
Kinderarbeit - schuften, um zu überleben
Ein Kind als Mitglied eines jugendlichen Teams in einer Ziegelei 2008 in
Paraguay
Nach Angaben von UNICEF arbeiten heute 190,7 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren, die meisten davon in der Landwirtschaft, in kleinen Werkstätten, als Straßenverkäufer oder Dienstmädchen. Besonders viel Kinderarbeit gibt es dabei in Asien, im Pazifikraum und in Afrika südlich der Sahara:
- Asien und Pazifik: 122,3 Millionen
- Afrika südlich der Sahara: 49,3 Millionen
- Lateinamerika und Karibik: 5,7 Millionen
- Sonstige Regionen: 13,4 Millionen
Die Vereinten Nationen sichern Kindern 1989 mit der UN-Kinderrechtskonvention das Recht zu, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden. 2002 wurde mit dem ersten Welttag gegen Kinderarbeit ein internationaler Gedenktag eingerichtet, der jährlich am 12. Juni stattfindet. Seit 2003 wird im Rahmen dieses Gedenktages auch verstärkt auf den Kinderhandel (Versklavung) hingewiesen.
In manchen Gegenden, etwa im Süden Indiens, setzt jedoch allmählich eine Neubewertung der Kinderarbeit ein. Dort gibt es inzwischen teilweise eine gewerkschaftliche Organisation der Kinderarbeiter; Ziel ist dabei nicht die Abschaffung der Kinderarbeit, sondern eine „menschlichere Gestaltung“ (beschränktere Arbeitszeiten, kein Verstecken der Kinderarbeit mehr, Gesundheitsschutz, etwas bessere Löhne). Stärker sind Organisationen arbeitender Kinder in einigen Ländern Lateinamerikas und Afrikas. Sie haben sich als weltweite Kinderbewegung organisiert und 2004 in Berlin ein Welttreffen durchgeführt.
In Deutschland ist Kinderarbeit durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) definiert: Arbeit von Kindern oder Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, ist mit im Gesetz festgelegten Ausnahmen, beispielsweise für leichte Tätigkeiten für Kinder ab 13 Jahren, verboten. Die Beschäftigung von Kindern bei Veranstaltungen kann durch die Gewerbeaufsicht genehmigt werden. Der Arbeitgeber muss dann vor Beginn der Arbeiten von Kindern Ausnahmegenehmigungen beantragen, die mit Auflagen, Hinweisen und/oder Bedingungen versehen sein können.
Fairer Handel nimmt Produkte, an denen Kinder mitgewirkt haben, wenn er sich überzeugt hat, dass Kinder etwa in der Landwirtschaft unüberfordert etwas „mit anpacken“. (Tagespresse)
(Quelle: www.wikipedia/kinderarbeit.de)